Offizielle Ermittlungs- & Forensik-Stelle
Liberty Board // European Malicious Software Detection & Financial Brand Integrity Unit

Deutsches Zentrum für Markenintegrität, Schadsoftware-Analyse & Finanzmarkt-Forensik

Erkennung bösartiger Software • Schutz rechtmäßiger Namen (§ 12 BGB) • Kooperation mit internationalen Behörden

Schutz rechtmäßiger Namen • Bekämpfung von Anlagebetrug im Internet

Wir verteidigen rechtmäßige Namen und entziehen betrügerischen Anlageplattformen die digitale Infrastruktur.

Organisierte Kriminelle täuschen täglich Sparer und Anleger im Internet durch gefälschte Festgeld-, Tagesgeld-, Aktien- und Krypto-Plattformen. Dabei missbrauchen sie gezielt die Namen, Handelsregisterdaten und Aufsichtslizenzen seriöser Banken, Finanzinstitute und Unternehmen.

Das Deutsche Zentrum für Markenintegrität, Namensrecht & Finanzmarkt-Forensik (DMBF) bündelt technische Cyber-Forensik mit juristischer Durchsetzungskraft: Wir sichern 100 % gerichtsverwertbare Primärbeweise (SHA-256), deckt systematisches Domain-Hopping (.com / .net-Wechsel) über das Google Ads Transparency Center auf und erwirken bei Domain-Registraren, Hosting-Providern, G2 Risk Solutions und Google Ads die sofortige Abschaltung sowie die forensische Komplett-Sicherung der Täter-Server für Strafverfolgungsbehörden.

§ 12 BGB & MarkenG
Durchsetzung des Namens- und Markenrechts rechtmäßiger Unternehmen gegen Identitätsklone
Art. 16 EU-DSA
Rechtsverbindliches Notice-and-Action-Verfahren mit Providerhaftung ab positiver Kenntnis
Forensisches Backup
Verbindliche Anordnung an Hoster zur Komplett-Sicherung von Opfer- und Täterdatenbanken
Dienstsitz und Koordinationsstelle für Finanzmarkt-Forensik, Erkennung bösartiger Software und Markenintegrität
Zentralstelle für Markenintegrität, Schadsoftware-Forensik & Behördenkooperation (liberty-board.net) Liberty-Board // DMBF
Cyber Threat Intelligence & Law Enforcement Liaison (liberty-board.net)

Erkennung bösartiger Software & Kooperation mit internationalen Behörden

CERT / CSIRT Standard • SHA-256 Evidenz-Austausch
01 // ERKENNUNG BÖSARTIGER SOFTWARE (MALWARE & EXPLOIT FORENSICS)

Technische Identifikation von Schadcode & C2-Infrastrukturen

Moderne Anlagebetrugs- und Phishing-Netzwerke setzen hochgradig spezialisierte Schadsoftware ein, um Bankzugänge, Krypto-Wallets und Identitätsdaten abzugreifen. Unsere automatisierte Analyse-Pipeline untersucht verdächtige Domains und Server in isolierten Sandbox-Umgebungen auf:

  • Web-Skimmer & Phishing-Kits: Erkennung bösartiger JavaScript-Injektionen, Echtzeit-Man-in-the-Middle-Proxies (Evilginx-Derivate) zum Abgreifen von 2FA-/TAN-Token sowie gefälschter Bank-Login-Masken.
  • Krypto-Drainer & Manipulierte Web-Terminals: Analyse manipulierter Smart-Contract-Signaturanfragen und betrügerischer Web-Trading-Applikationen, die Einzahlungen unbemerkt auf Täter-Wallets umleiten.
  • Remote-Access-Trojaner (RAT) & Fernwartungs-Missbrauch: Identifikation kompromittierter Installer und missbrauchter Fernwartungspakete (AnyDesk/TeamViewer/RustDesk-Payloads) sowie zugehöriger Command-and-Control-Server (C2).
02 // KOOPERATION MIT INTERNATIONALEN BEHÖRDEN & AUFSICHTSSTELLEN

Grenzüberschreitende Strafverfolgung & Aufsichts-Koordination

Da Tätergruppen ihre Domains, Server und Werbekonten bewusst über zahlreiche Jurisdiktionen verteilen, arbeitet Liberty Board (DMBF) im Rahmen standardisierter Melde- und Beweissicherungsverfahren eng mit nationalen und internationalen Institutionen zusammen:

  • Internationale Cybercrime- & Polizeibehörden: Bereitstellung gerichtsfester Forensik-Archive (JSON-Manifeste, Server-Snapshots, IP-/ASN-Spuren) für Schwerpunktstaatsanwaltschaften Cybercrime, Landeskriminalämter (LKA), Europol (EC3), Interpol sowie nationale CERTs/CSIRTs.
  • Finanzmarktaufsichtsbehörden weltweit: Unmittelbarer Abgleich und Meldung unerlaubter Finanz- und Bankgeschäfte an BaFin (Deutschland), FINMA (Schweiz), FMA (Österreich), FCA (UK), CySEC, SEC/CFTC sowie ESMA-Warnregister.
  • Zertifizierer & Globale Registerstellen: Direkte Eskalation an G2 Risk Solutions (G2LLC) zum Entzug erschlichener Finanzwerbelizenzen, Google Ads Trust & Safety sowie ICANN-akkreditierte Domain-Registrare.
Sektion I — Generelle Aufklärung & Phänomenologie

Wie betrügerische Anlageplattformen im Internet operieren

Aufsichtsrechtlicher Tatbestand: Unerlaubte Bank- & Finanzdienstleistungsgeschäfte (§ 32, § 54 KWG)

Cyberkriminelle Syndikate verursachen im deutschsprachigen Raum jährlich Schäden in dreistelliger Millionenhöhe. Im Gegensatz zu früheren Spam-Wellen setzen heutige Tätergruppierungen auf hochprofessionelle Webseiten, bezahlte Suchmaschinenwerbung (Google Ads) und den gezielten Raub realer Unternehmensidentitäten. Wir bekämpfen insbesondere folgende sechs Erscheinungsformen:

TYPOLOGIE 01 // ZINS- & EINLAGENBETRUG

Gefälschte Festgeld- & Tagesgeld-Plattformen

Über bezahlte Werbeanzeigen werden Sparer auf vermeintliche Zinsvergleichsportale oder direkt auf gefälschte Bankwebseiten gelockt, die scheinbar sichere Festgeldzinsen mit europäischer Einlagensicherung versprechen. Nach telefonischer Kontaktaufnahme und Übersendung täuschend echter Eröffnungsanträge überweisen Opfer hohe Summen auf Konten, die zwar den Namen des Opfers als Empfängerfeld nennen, deren IBAN jedoch zu Konten der Täter führt.

Verstoß: § 32 Abs. 1 Satz 1 KWG (Einlagengeschäft ohne Lizenz) • § 263 StGB
TYPOLOGIE 02 // IDENTITÄTSKLONUNG

Missbrauch rechtmäßiger Namen (Clone Firms)

Um Prüfungen durch Anleger zu bestehen, übernehmen Betrüger im Impressum exakt den Firmennamen, die Handelsregisternummer (HRB), den LEI-Code sowie die echte BaFin-, FINMA- oder FMA-Registernummer eines tatsächlich zugelassenen Finanzinstituts. Dieses existiert real, hat jedoch keinerlei Verbindung zur betrügerischen Domain. Dadurch werden sowohl Sparer als auch der Ruf des rechtmäßigen Namensträgers massiv geschädigt.

Verstoß: § 12 BGB (Namensrecht) • §§ 14, 15 MarkenG • § 269 StGB
TYPOLOGIE 03 // TRADING- & KRYPTO-SCAMS

Manipulierte Broker- & Handelsplattformen

Opfer starten häufig mit einer kleinen Einstiegssumme (z. B. 250 €) für vermeintliches Krypto-, Rohstoff- oder CFD-Trading. Persönliche „Account-Manager“ aus internationalen Callcentern (Boiler Rooms) präsentieren im Web-Kundenbereich manipulierte Kursgewinne. Das eingezahlte Geld wurde jedoch niemals investiert, sondern sofort über Krypto-Exchanges abgezogen. Bei Auszahlungswünschen werden erfundene „Steuern“ oder „Liquiditätsgebühren“ gefordert.

Verstoß: § 15 WpIG • MiCAR / KWG • Gewerbsmäßiger Bandenbetrug (§ 263 Abs. 3 StGB)
TYPOLOGIE 04 // KI-TRADING & DEEPFAKES

Automatisiertes KI-Trading & Medien-Fälschungen

Unter Schlagworten wie „Quantum AI“, „Algorithmisches KI-Trading“ oder mittels gefälschter Nachrichtenartikel bekannter Leitmedien und prominenter Fürsprecher werden automatisierte Handelsprogramme beworben, die angeblich 80–95 % Trefferquote erzielen. Die Webseiten dienen ausschließlich als Lead-Abgreif-Trichter (Harvesting von Namen, E-Mail und Telefonnummer) für nachgelagerte Betrugs-Callcenter.

Verstoß: §§ 5, 5a UWG (Irreführung) • Persönlichkeitsrechtsverletzung • Phishing
TYPOLOGIE 05 // MESSENGER- & PRE-IPO-GRUPPEN

WhatsApp-/Telegram-Clubs & Vorbörsliche Aktien

Über Social-Media- und Suchmaschinenanzeigen werden Anleger in exklusive Messenger-Gruppen eingeladen, in denen ein vermeintlicher Chefanlagestratege gemeinsam mit dutzenden gesteuerten Bot-Profilen („Claqueuren“) tägliche Börsentipps gibt. Anschließend werden die Teilnehmer zum Download einer manipulierten App oder zur Zeichnung frei erfundener vorbörslicher Aktienpakete (Pre-IPO) gedrängt.

Verstoß: Marktmanipulation / Unerlaubtes Finanzkommissionsgeschäft
TYPOLOGIE 06 // ZWEITBETRUG (RECOVERY SCAM)

Gefälschte Rückhol-Agenturen & Schein-Behörden

Bereits geschädigte Anleger werden Monate später erneut kontaktiert – oft von denselben Tätergruppen, die über die gestohlenen Kundendaten verfügen. Unter dem Deckmantel angeblicher europäischer Aufsichtsbehörden, Krypto-Aufspürdienste oder Anwaltskanzleien wird behauptet, das verlorene Guthaben sei auf einem Treuhandkonto eingefroren und könne gegen Zahlung einer „Freigabegebühr“ ausgezahlt werden.

Verstoß: Amtsanmaßung (§ 132 StGB) • Schwerer Folgebetrug (§ 263 StGB)

Forensische Erkennungsmerkmale betrügerischer Finanzdomains

  • Diskrepanz zwischen Impressum und Domain-Alter: Die Webseite behauptet eine jahrzehntelange Bankenhistorie, während der RDAP-/WHOIS-Eintrag zeigt, dass die Domain erst vor wenigen Tagen oder Wochen registriert wurde.
  • Anonyme DV-Zertifikate statt Banken-Zertifizierung: Statt erweiterter Unternehmenszertifikate (OV/EV) nutzen die Domains kostenlose 90-Tage-Standardzertifikate (z. B. Let's Encrypt, ZeroSSL, Google Trust Services).
  • Abweichende Empfänger-IBANs bei Einzahlungen: Festgeld- oder Trading-Einzahlungen sollen auf Konten bei Zahlungsdienstleistern im Ausland oder auf fremde Firmennamen überwiesen werden.
  • Fehlender Eintrag in der BaFin-Unternehmensdatenbank: Unter der angegebenen Registernummer ist bei der BaFin / FINMA / FMA zwar das echte Institut registriert, dort ist jedoch ausdrücklich keine Verbindung zur beworbenen Domain vermerkt.
  • Einsatz von Fernwartungssoftware: „Berater“ fordern Anleger auf, Programme wie AnyDesk, TeamViewer oder RustDesk zu installieren, um „gemeinsam das Handelskonto oder Online-Banking einzurichten“.
  • Cloaking bei Google Ads: Beim direkten Aufruf zeigt die Domain eine harmlose Finanz-Informationsseite, während Klicks über den Google-Ads-Tracking-Parameter auf den betrügerischen Einzahlungs-Funnel weitergeleitet werden.
Sektion II — Rechtliches Mandat & Namensschutz

Warum wir für rechtmäßige Namen kämpfen und wie wir Sperrungen durchsetzen

§ 12 BGB • §§ 14, 15 MarkenG • Art. 16 EU-DSA • ICANN RAA Sec. 3.18
Forensische Aktenführung zum Schutz von Marken- und Unternehmensnamen
Abb. 2.1: Forensische Beweisakte (Exhibit Package) zum Nachweis von Identitätsklonung (§ 12 BGB) und Markenrechtsverletzungen gegenüber internationalen Domain-Registraren.

Wenn Betrüger den Namen einer seriösen Bank, einer Fondsgesellschaft oder eines mittelständischen Unternehmens für eine Fake-Anlageplattform missbrauchen, entstehen zwei unmittelbare Schäden: Verbraucher verlieren ihr Erspartes und das rechtmäßige Unternehmen gerät unverschuldet in den Verdacht des Anlagebetrugs.

RECHTSHEBEL 01 // § 12 BGB & MARKENG

Schutz des berechtigten Namensträgers

Nach § 12 BGB sowie §§ 14, 15 MarkenG hat jeder rechtmäßige Namensträger einen sofortigen Unterlassungs- und Beseitigungsanspruch gegen unbefugte Dritte, die seinen Namen in einer Domain oder einem Impressum verwenden. Da bei Identitätsklonen eine offenkundige Täuschungsabsicht vorliegt, sind Registrare weltweit verpflichtet, die Domain unverzüglich zu suspendieren.

RECHTSHEBEL 02 // ART. 16 EU-DSA

Haftung ab positiver Kenntnis

Gemäß Art. 16 der Verordnung (EU) 2022/2065 (Digital Services Act) verlieren Hosting-Provider, Cloud-Anbieter und Werbeplattformen ihr Haftungsprivileg in dem Moment, in dem ihnen eine hinreichend präzise und substantiierte Meldung (Notice) über rechtswidrige Inhalte zugeht. Unsere 100 % verifizierten Forensik-Berichte begründen sofortige positive Kenntnis.

RECHTSHEBEL 03 // ICANN RAA SEC. 3.18

Pflichten akkreditierter Registrare

Alle ICANN-akkreditierten Domain-Registrare sind vertraglich nach Section 3.18 des Registrar Accreditation Agreement (RAA) verpflichtet, einen 24/7-Abuse-Kontakt zu unterhalten und bei nachgewiesenem Phishing, Pharming oder schwerem Finanzbetrug zeitnah Maßnahmen (Setzen des Status clientHold / serverHold) zu ergreifen.

RECHTSHEBEL 04 // BEHÖRDEN & MEDIEN

Strafverfolgung & Öffentlichkeit

Unsere Meldungen dokumentieren gegenüber den Providern verbindlich, dass die Beweisakten den Finanzaufsichtsbehörden (BaFin / FMA / FINMA) sowie den Schwerpunktstaatsanwaltschaften für Cybercrime übergeben werden und investigative Redaktionen über Provider berichten, die trotz 100 % verifizierter Beweise betrügerische Infrastruktur weiterbetreiben.

Sektion III — Werbe-Ökosystem & Systemumgehung

Warum Domain-Sperren allein nicht reichen: .com/.net-Hopping & G2-Finanzlizenz-Entzug

Google Ads Transparency Center • G2 Risk Solutions (G2LLC)

Das Muster der Täter: Neue .com- oder .net-Domain unter demselben Google-Ads-Konto

In zahlreichen Fällen zeigt sich folgendes Muster: Wird eine betrügerische Domain (beispielsweise festgeld-beispiel.de) beim Domain-Registrar gesperrt, kaufen die Täter für wenige Dollar einfach festgeld-beispiel.com oder festgeld-beispiel.net, schalten das identische Betrugs-Template auf und bewerben die neue Domain noch am selben Tag über exakt dasselbe Google-Ads-Werbekonto weiter.

1. WIE BETRÜGER DIE G2-FINANZVERIFIZIERUNG MISSBRAUCHEN

Um bei Google Ads Werbung für Finanzdienstleistungen zu schalten, muss der Werbetreibende eine Verifizierung bei G2 Risk Solutions (G2LLC) durchlaufen. Kriminelle Gruppierungen erschleichen diese G2-Zertifizierung durch Identitätsdiebstahl realer regulierter Firmen, durch den Kauf bereits verifizierter Agentur-/Unternehmenskonten oder durch Täuschung im Antragsprozess. Solange diese G2-Lizenz und das Google-Ads-Konto nicht entzogen werden, können die Täter beliebig viele neue .com- und .net-Domains nachschieben.

2. UNSERE GEGENMASSNAHME: TRANSPARENCY-KORRELATION & LIZENZENTZUG

Unsere Forensik-Engine scannt bei jeder gemeldeten Domain vollautomatisch 18+ Top-Level-Domains (.com, .net, .org, .de, .eu, .ch, .at, .io, .co, .info, .finance, .pro u. a.) auf bereits vorbereitete oder aktive Schwester-Domains. Parallel wird im Google Ads Transparency Center die eindeutige Advertiser-ID (AR...) sowie der eingetragene Name des Werbetreibenden ermittelt.

3. SIMULTANE ESKALATION AN 4 STELLEN

Mit diesem Nachweis des systematischen Domain-Hoppings (Circumvention of Systems) fordern wir zeitgleich: (a) beim Registrar die Sperrung aller zugehörigen Domains, (b) beim Hoster die Server-Abschaltung samt forensischem Komplett-Backup, (c) bei G2 Risk Solutions den sofortigen Widerruf der Finanzdienstleister-Verifizierung und (d) bei Google Ads Trust & Safety die permanente Kontosperrung des gesamten Advertiser-Verbunds.

Analysten bei der Auswertung von WHOIS-Einträgen und Täter-Netzwerken
Abb. 3.1: Auswertung von RDAP-Registerdaten, DNS-Zonen und Google Ads Transparency-Einträgen zur Aufdeckung von .com/.net-Ersatzdomains.
Sektion IV — Verbindliches Verfahren für Hosting-Provider, Rechenzentren & Registrare

Pflicht zur vollständigen Backup-Sicherung zwecks Beweissicherung (Forensic Preservation)

Art. 16, 18 EU-DSA • §§ 94, 100j StPO

Empfangen Sie als Hosting-Provider, Cloud-Infrastrukturbetreiber oder Domain-Registrar eine formelle Abuse- und Takedown-Meldung unserer Einheit, beachten Sie zwingend das nachfolgende dreistufige Verfahren. Ein bloßes Löschen (Wipen) des betrügerischen Servers ohne vorherige Sicherung vernichtet kritische Beweismittel zu Lasten der geschädigten Anleger!

STUFE 1 // SOFORTIGE KONTOSPERRUNG (LOCK)

Täter-Zugang sofort entziehen

Sperren Sie unverzüglich den Kunden-Login (Control Panel, SSH, SFTP, Datenbank-Zugänge, API-Tokens) des Server- bzw. Domain-Mieters, bevor eine automatische Ticket-Benachrichtigung an den Kunden versendet wird. Tätergruppen überwachen ihre Infrastruktur und lösen bei Vorwarnung automatisierte Lösch-Skripte aus.

STUFE 2 // KOMPLETT-BACKUP ERSTELLEN & BEREITSTELLEN

Vollständiges forensisches Server-Abbild

Erstellen Sie vor der Deaktivierung ein vollständiges forensisches Backup (Full Snapshot) des gesamten Hosting-Pakets bzw. virtuellen Servers. Dies umfasst zwingend:

  • Sämtliche Webspace-Dateien & Backend-Quellcodes
  • Alle SQL-/NoSQL-Datenbanken (Opfer-Logins, Einzahlungslisten, Wallet-/IBAN-Zuweisungen)
  • Webserver-Access- und Error-Logs sowie Login-IP-Protokolle
  • Bestands-, KYC-, Rechnungs- und Zahlungsdaten des Kunden

Laden Sie dieses Komplett-Backup gemäß den Angaben in unserer Meldung zwecks Beweissicherung hoch bzw. halten Sie es für den Abruf durch die Ermittlungsbehörden bereit.

STUFE 3 // ÖFFENTLICHE ABSCHALTUNG

Trennung vom Netz & Vollzugsmeldung

Trennen Sie die betrügerische Webseite unmittelbar nach bzw. während der Snapshot-Sicherung vom öffentlichen Internet (Setzen von clientHold beim Registrar bzw. Sperrung des öffentlichen HTTP/HTTPS-Routings beim Hoster) und bestätigen Sie unserer Leitstelle schriftlich die erfolgte Sperrung sowie die durchgeführte Backup-Sicherung.

Sektion V — Handlungsempfehlungen & Kooperation

Leitfaden für geschädigte Anleger, betroffene Unternehmen, Behörden & Medien

Prävention • Intervention • Strafverfolgung
01 // FÜR GESCHÄDIGTE ANLEGER & SPARER

Sofortmaßnahmen im Schadensfall

  1. Keine weiteren Zahlungen leisten: Überweisen Sie keinesfalls angebliche „Steuern“, „Liquiditätsnachweise“ oder „Freigabegebühren“ für eine versprochene Auszahlung.
  2. Bank-Recall sofort einleiten: Kontaktieren Sie unverzüglich Ihre Hausbank und beantragen Sie einen SEPA-Überweisungsrückruf (Recall) wegen Betrugsverdachts sowie eine Meldung an die Compliance-Abteilung der Empfängerbank.
  3. Fernzugriff kappen: Deinstallieren Sie sofort Programme wie AnyDesk oder TeamViewer und ändern Sie sämtliche Passwörter Ihres Online-Bankings und E-Mail-Postfachs.
  4. Domain hier melden & Anzeige erstatten: Reichen Sie die betrügerische Domain unten in unserem Meldeformular ein, damit wir die Server-Beweissicherung beim Hoster anstoßen, und erstatten Sie Strafanzeige bei der Polizei / Staatsanwaltschaft.
02 // FÜR BANKEN & UNTERNEHMEN (§ 12 BGB)

Wenn Ihr Firmenname geklont wurde

Wird Ihr Unternehmensname, Ihre HRB-Nummer oder Ihre BaFin-/FINMA-Lizenz auf einer fremden Domain missbraucht, zählt jede Stunde:

  • Sofortige Beweissicherung vor Abschaltung: Wir sichern den gerichtsfesten Zustand (RDAP, DNS, TLS-Zertifikate, SHA-256-Screenshots) sowie alle bereits registrierten .com/.net-Schwesterdomains.
  • Koordinierter Takedown: Durchsetzung der Namens- und Markenrechte (§ 12 BGB, §§ 14, 15 MarkenG) gegenüber dem Registrar und Entzug der Google-Ads-/G2-Werbefreigabe der Täter.
  • Verbraucherwarnung: Dokumentation im öffentlichen Verfahrensregister zur Entlastung Ihres rechtmäßigen Unternehmens gegenüber Kunden und Aufsichtsbehörden.
03 // FÜR BEHÖRDEN & REDAKTIONEN

Abruf forensischer Beweispakete

Unsere Einheit arbeitet eng mit Strafverfolgungsbehörden (Zentralstellen Cybercrime, Landeskriminalämtern), Finanzaufsichtsbehörden sowie investigativen Wirtschafts- und Verbraucherschutzredaktionen zusammen:

  • Strukturierte JSON- & Bild-Forensik: Jede Akte enthält kryptografisch signierte Primärdaten (IP/ASN-Historie, Origin-Server hinter CDNs, SSL-SAN-Cluster und Google Ads Transparency-Archivdaten).
  • Nachverfolgung von Provider-Reaktionen: Wir protokollieren sekundengenau, wann welcher Registrar, Hoster oder Zertifizierer (G2) in Kenntnis gesetzt wurde und ob dieser seiner Sperr- und Backup-Pflicht nachgekommen ist.
Sektion VI — Öffentliches Verifikations- & Warnregister

Dokumentierte Betrugs-Domains & laufende Takedown-Verfahren

Verifikationsstelle für Registrare, Hoster, G2LLC & Ermittlungsbehörden

Empfangende Provider, Compliance-Abteilungen und Behörden können anhand des nachfolgenden Registers die Authentizität unserer Aktenzeichen (DMBF-XXXX) sowie die zugehörigen kryptografischen SHA-256-Prüfsummen der Beweissicherung überprüfen.

Aktenzeichen Untersuchte Domain Tatbestand / Namensmissbrauch Ermittelter Registrar & Hoster .com/.net Hopping Forensischer SHA-256 Hash Verfahrensstatus
Aktuell sind noch keine veröffentlichten Verfahren im Register verzeichnet.
Sektion VII — Öffentliche Hinweisstelle (Whistleblower & Geschädigten-Meldung)

Betrügerische Anlageplattform oder Namensmissbrauch melden

Hinweise von geschädigten Anlegern, betroffenen Banken/Unternehmen, Journalisten oder Sicherheitsexperten werden hierüber direkt an unser geschütztes Ermittler-Cockpit übermittelt. Unsere Analysten prüfen den Fall forensisch und leiten umgehend die Sperrung beim Registrar, die Backup-Sicherung beim Hoster sowie den Lizenzentzug bei G2 Risk Solutions und Google Ads ein.

Geschützt nach OWASP-Sicherheitsstandard & DSGVO. Hinweise können auch vollständig anonym abgegeben werden.